PS Info Logo Pflanzenschutz Informationen. Weißes Blatt auf grünem Hintergrund.
Schließen

Produktdatenblatt

pflanzenschutz-information.de

PS Info Logo Pflanzenschutz Informationen. Grünes Blatt auf weißem Hintergrund.

Produktdatenblatt

pflanzenschutz-information.de

Zugelassen
Zeppos
Zulassungsnummer
00A559-00

Wirkstoffe

Stoff   Gehalt Wirkstoffgruppe Wirkmechanismen Weitere Datenbanken
Iodosulfuron 5,6 g/kg  (6 g/kg Methylester-Na) Sulfonylharnstoffe (ALSs) HRAC 2 (B)
EU Pesticides DB PP DB
Mefenpyr 86,6 g/kg  (90 g/kg Diethylester) Safener _ Safener
EU Pesticides DB PP DB
Mesosulfuron 29,2 g/kg  (30 g/kg Methylester) Sulfonylharnstoffe (ALSs) HRAC 2 (B)
EU Pesticides DB PP DB

Zulassung

Zulassungsbeginn
26.09.2023
Zulassungsende
31.03.2033
Abverkaufsfrist
30.09.2033
Aufbrauchfrist
30.09.2034
Formulierung
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkungsbereich
Herbizid
Bienengefährdung
(B4) Nicht bienengefährlich

Inhaber und Vertrieb

Zulassungsinhaber
GLOBACHEM NV

Lichtenberglaan 2019
BE 3800 Sint-Truiden
11 785717
globachem@globachem.com
https://globachem.com/

Vertriebsunternehmen
Plantan GmbH

Kirchenstraße 5
DE 21244 Buchholz i.d.Nordheide
04181 9448585

Wirkungsweise

Wirkungsweise
Systemisch
Hinweis
Zeppos® enthält die beiden Wirkstoffe Mesosulfuron und Iodosulfuron, die zu den Sulfonylharnstoffen (ALS-Hemmer) zählen. Die Wirkung von Zeppos® erfolgt über die Blätter, wobei eine zusätzliche Wirkung bei hohen Aufwandmengen über die Wurzeln der Ungräser und Unkräuter erwartet werden kann. Die Pflanzen werden in ihrem Wachstum gehemmt und an den Wurzeln und Spross beginnt der Absterbeprozess. Dieser Prozess kann sich über einige Wochen hinziehen. Die Anwendung von Zeppos® erfolgt im Nachauflauf im Frühjahr. Die Anwendung kann bei kühlen Temperaturen oder bei Trockenheit erfolgen, solange sich die Pflanzen in aktivem Wachstum befinden. Die Zugabe des Netzmittels EFORTOL (Additiv) sorgt für eine sichere und schnelle Wirkstoffaufnahme. Das Netzmittel EFORTOL darf nicht weggelassen werden. Die Anwendung sollte auf junge Ungräser und Unkräuter unter wüchsigen Bedingungen erfolgen. Quelle: Produktinfo Plantan, 13.09.2024
Autor
Lampe, Isabelle, DLR Rheinpfalz (13.09.2024)

Pflanzenschutzmittelverordnung (1)

EB001-2
EB001-2
SP 1: Mittel und/und dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof- und Strassenabläufe verhindern.)

Anwendungsbestimmungen (2)

NW470 , SE110
NW470
Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
SE110
Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

Auflagen (13)

NW262 , NW264 , NW265 , SB001 , SB005 , SB010 , SB111 , SB120 , SB166 , SF245-02 , SS206 , WH951 , WMH2
NW262
Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264
Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265
Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB010
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB111
Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB120
Die in der Gebrauchsanleitung des Zusatzstoffes genannten Hinweise und Auflagen zum Anwenderschutz sind einzuhalten.
SB166
Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SF245-02
Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SS206
Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
WH951
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WMH2
Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2

Hinweise (4)

NB6641 , NN1001 , NN1002 , WH952
NB6641
Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4).
NN1001
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002
Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
WH952
Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoff-namen zuzuordnen.

Gefahrstoff Einstufung (GHS)

Signalwort
Gefahr (S2)
Gefahrensymbol


Ätzwirkung (GHS05)
Umwelt (GHS09)

Gefahrenhinweise (3)

EUH 401 , H318 , H410
EUH 401
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H318
Verursacht schwere Augenschäden
H410
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise (6)

P101 , P102 , P280 , P305+P351+P338+P310 , P391 , P501
P101
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten.
P102
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338+P310
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P391
Verschüttete Mengen aufnehmen.
P501
Inhalt/Behälter ... zuführen.

Abpackungen

Beutel, Verbundmaterial: 0.10 - 25.00 kg (nur gewerblich)
Flasche, HDPE: 0.05 - 12.00 kg (nur gewerblich)

Weitere Informationen

Quelle
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Online Datenbank BVL

Datum

Angelegt
23.10.2023
Letzte Änderung
05.08.2026
×

Meine Auswahl

Anwendung wurde zur Auswahl hinzugefügt

×

Meine Auswahl

Anwendung wurde aus der Auswahl entfernt


×

Im internen Bereich anmelden

Wenn Sie angemeldet bleiben möchten, akzeptieren Sie das dafür notwendige technische Cookie.