Aktuelle Meldungen
BELOUKHA: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in diversen Kulturen im Acker-, Obst- , Gemüse- und Zierpflanzenbau
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für BELOUKHA (008528-00) in diversen Kulturen bekannt.
Einsatzgebiet Ackerbau
- 05-010: in Kohlrübe, Markstammkohl, Speiserüben, (Stoppelrübe, Mairübe etc.) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet Gemüsebau
- 05-007: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (vor der Saat / vor dem Pflanzen)
- 05-011: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Fruchtgemüse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach dem Auflaufen)
- 05-005: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Zwiebelgemüse, Feldsalat, Spinat, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Buschbohne, Erbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach der Saat / vor dem Auflaufen)
Einsatzgebiet Obstbau
- 05-002: in Beerenobst (ausgenommen:Erdbeere) zur Abtötung von Ruten (Bandbehandlung)
- 05-001: in Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (während der Vegetationsperiode)
- 05-004: in Steinobst zur Abtötung von Wurzelschossern (als Einzelpflanzenbehandlung)
- 05-003: in Steinobst gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (während der Vegetationsperiode)
- 05-009: in Obstkulturen (Junganlagen) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (vor dem Pflanzen)
Einsatzgebiet Zierpflanzenbau
- 05-006: in Zierpflanzen (ausgenommen: Nordmann-Tanne) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach der Saat / vor dem Auflaufen)
PIRIMOR G: Genehmigung nach Art. 53 in Bund- und Waschmöhren gegen Gierschblattlaus als Virusvektor
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für PIRIMOR G (062470-00) in Möhren (Bund- und Waschmöhren) gegen Gierschblattlaus als Virusvektor bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 23.05.2023 bis zum 19.09.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 900 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 3.000 ha.
BVL-Fachmeldung vom 24.05.2023
AFEPASA GREENHOUSE SULPHUR TABLETS: Zulassungserweiterung nach Art. 51 gegen Echten Mehltau in diversen Kulturen
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für AFEPASA GREENHOUSE SULPHUR TABLETS (00A990-00) gegen Echten Mehltaupilze im Gewächshaus bekannt.
- im Obstbau in Erdbeeren (02-001), Himbeerartiges Beerenobst (02-003) sowie Johannisbeerartiges Beerenobst (02-002)
- im Gemüsebau in Blattgemüse (02-004), Frische Kräuter (02-011), Fruchtgemüse (ausgenommen Tomate) (02-005), Gewürzkräuter (02-006), Kohlgemüse (02-007), Sprossgemüse (02-010), Wurzel- und Knollengemüse (02-008) sowie Zwiebelgemüse (02-009)
- im Zierpflanzenbau in Zierpflanzen (ausgenommen Rosen) (02-013)
BVL-Fachmeldung: Genehmigungen für den Parallelhandel für die Pflanzenschutzmittel LAMBADA und Pendulum widerrufen
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Genehmigungen für den Parallelhandel für die folgenden Pflanzenschutzmittel widerrufen:
- zum 20.12.2022: LAMBADA (GP-Nr. 024675-00/115), Referenzmittel Karate Zeon (024675-00)
- zum 12.05.2023: Pendulum (GP-Nr. 005958-00/043), Referenzmittel Stomp Aqua (005958-00)
Die Widerrufe gelten nur für die Mittel mit den angegebenen GP-Nummern.
Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass eventuelle Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben.
BVL-Fachmeldung vom 23.05.2023
BVL-Fachmeldung: Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Goal widerrufen
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Mai 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Goal (GP-Nr. 024353-00/089) widerrufen. Goal ist ein Parallelimport zu dem Referenzmittel SCORE (024353-00).
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Zur BVL-Fachmeldung vom 12.05.2023
ECLAIRE: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Kümmel (Verwendung der Samen)
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für ECLAIRE (00A649-00) in Kümmel (Verwendung der Samen) gegen Einjährige einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter im Frühjahr (01-005) und im Herbst (01-004) bekannt.
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