Aktuelle Meldungen
Maxim XL nach Art. 53 zur Saatgutbehandlung in Zuckermais ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Maxim XL (Wirkstoffe Fludioxonil und Metalaxyl-M) in Zuckermais für 120 Tage gegen Fusarium-Arten und Pythium-Arten als Saatgutbehandlung bekannt.
- I. Zur Produktion von Saatgut: 16.01.2023 bis 15.05.2023, begrenzt auf 105 Liter für ca. 3.360 ha
- II. Zur Produktion von Saatgut für den Export nach Ungarn: 13.02.2023 bis 12.06.2023, begrenzt auf 100 Liter für ca. 3.200 ha
- II. Zur Produktion von Saatgut für den Export nach Italien: 27.02.2023 bis 26.06.2023, begrenzt auf 5 Liter für ca. 160 ha
Eine Information zum Aussaat-Termin des gebeizten Saatgutes im Freiland liegt aktuell noch nicht vor.
Zur BVL-Fachmeldung vom 12.01.2023
Neue Zulassungen im Januar-Update 2023 ▴ weniger
Das BVL gibt die Zulassung folgender Pflanzenschutzmittel bekannt:
Neuzulassungen
- ACELEPRYN (00A289-00) (Z)
- BRIXTON (00A640-00) (A)
- Bromuconazole 30EC (00A145-00) (A)
- CONTROLLA 450 WG (00B026-00) (A)
- Elipris (00A768-00) (A)
- GADAROCK (00A077-00) (A)
- Silvron (00A457-00) (A)
- Tandus (00A940-00) (A,F,G)
- Zorvec Entecta (00A762-00) (A)
A = Ackerbau | F = Forst | G = Gemüsebau | Z = Zierpflanzenbau
BVL-Fachmeldung: Teilwiderruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels SpinTor hinsichtlich der Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien ▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Dezember 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SpinTor (005314-00) mit dem Wirkstoff Spinosad für die Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien im Gewächshaus (12-002) widerrufen.
Diese Anwendung ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Hintergrund
Die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Spinosad wurden gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2022/1406 der Kommission wurden die RHG für einige Kulturen abgesenkt. Diese RHG können dann nicht sicher eingehalten werden. Daher wurden die o. g. Anwendungen widerrufen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 11.01.2023; zur Korrektur vom 16.01.2023
Lumiderm VG nach Art. 53 in Buschbohne und Dicke Bohne als Saatgutbehandlung ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Lumiderm VG mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole in Buschbohne und Dicke Bohne als Saatgutbehandlung gegen Bohnenfliege (Delia platura) bekannt.
Anwendungsbereiche:
- Saatgutbehandlung vom 16.01.2023 bis 15.05.2023
- Aussaat im Freiland vom 15.04.2023 bis 12.08.2023
Die zugelassene Menge wurde auf 72 Liter begrenzt für eine Behandlungsfläche von 2.250 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 11.01.2023
Alginure Bio Schutz (Frutogard): Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Salate im Gewächshaus ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Alginure Bio Schutz (007839-00) in Salate im Gewächshaus gegen Falsche Mehltaupilze (17-005) bekannt.
Butisan: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Meerrettich und in der Pflanz- und Saatkultur von Kohl- und Speiserüben ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Butisan (043401-00) in gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter und einjährige zweikeimblättrige Unkräuter bekannt.
- Meerrettich im Freiland (01-006)
- Kohlrübe und Speiserüben (Pflanzkultur) (1,5 l/ha - 01-007) und (1 l/ha - 01-008 - ausgenommen gegen Acker-Hellerkraut, Acker-Schmalwand, Acker-Senf, Gemeines Hirtentäschel)
- Kohlrübe und Speiserübe (Saatkultur) (1,5 l/ha - 01-009) und (1 l/ha - 01-010 - ausgenommen gegen Acker-Hellerkraut, Acker-Schmalwand, Acker-Senf, Gemeines Hirtentäschel)
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen