Aktuelle Meldungen
PROMAN nach Art. 53 in Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ▴ weniger
Das BVL hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für PROMAN in Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland und Gewächshaus erteilt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 07.03.2023 bis zum 04.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.200 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 1.200 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 08.03.2023
Verimark nach Art. 53 in Gurke, Paprika, Aubergine und Tomate im Gewächshaus gegen Thripse ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Verimark (Wirkstoff Cyantraniliprole) in Gurke, Paprika, Aubergine und Tomate im Gewächshaus gegen Thripse bekannt. Die Anwendung erfolgt im Tropfverfahren über das Bewässerungssystem. Beachten Sie bitte die Erläuterungen zum Aufwand.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 07.03.2023 bis 04.07.2023 genehmigt
Die zugelassene Menge wurde auf 380 Liter begrenzt, ausreichend für ca. 280 ha Aubergine, Gurke und Gemüsepaprika und 100 ha Tomaten.
BENEVIA nach Art. 53 in Spargel gegen Spargelfliege ▴ weniger
Die Bundesfachgruppe Gemüsebau gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für BENEVIA (00A175-00) in Spargel gegen Spargelfliege als Bandbehanldung (25-30 cm) bekannt.
- Ertragsanlagen: Nach der Stechperiode
- Junganlagen: Nach dem Austrieb
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.04.2023 bis zum 29.07.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.643 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 10.950 ha bei einer Behandlung.
BVL-Fachmeldung vom 08.03.2023
Neue Zulassungen, erneute Zulassungen und Änderung Handelsname im März-Update 2023 ▾ mehr
Neue Zulassungen, erneute Zulassungen und Änderung Handelsname im März-Update 2023 ▴ weniger
Das BVL gibt folgende Erweiterungen/Änderungen im Update März 2023 bekannt:
Neuzulassungen
- AMSTAF 800 EC (00A956-00) (A,G,Z)
- Chrome (00A448-00) (A)
- Fantasia Gold (00B031-00) (A,G)
- Flim (00B030-00) (A)
- Ganifen (00A145-00) (A)
- GRAPHITE (00A603-00) (A)
- ROUBAIX (00B023-00) (A,G,O)
- Teldor (00B035-00) (G,O) -> keine erneute Zulassung, da Änderung der Zulassungsnummer, zuvor 007362-00)
Erneute Zulassungen
A = Ackerbau | F = Forst | G = Gemüsebau | O = Obstbau | Z=Zierpflanzenbau
Änderung Handelsname
Erweiterungen der Zulassungen (siehe "Aktuelle Meldungen")
- BELOUKHA: Zulassungserweiterung nach Art. 51 für Gleisanlagen von April bis September
- Chikara: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Nadelgehölzen (Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen)
- Exirel: Zulassungserweiterung in Apfel, Birne, Mispel, Quitte, Pflaume und Weinrebe (Keltertrauben)
- Focus Ultra: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Erdbeere
- ITCAN SL 270: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Tabak
- Neudosan Neu: Zulassungserweiterung Zierpflanzen im Freiland gegen Spinnmilben
- Onyx: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Sorghumhirse
- Propulse: Zulassungserweiterung in Sojabohne gegen Diaporthe und Sclerotinia
- SWITCH: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Holunder, Heidelbeeren, Johannisbeeren (rote, gelbe, weiße) und Stachelbeeren
- Revystar: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Rasen (Erzeugung von Roll-/Fertigrasen)
- Target SC: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Erdbeeren und Zierpflanzen
- Teppeki: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Brombeeren, Himbeeren, Heidelbeeren, Johannisbeeren (rote, gelbe, weiße) und Stachelbeeren im Gewächshaus
Neu in PS Info: Externe Verlinkungen mit BVL- und/oder EPPO-Codes bei Kulturen und Schaderrergern ▴ weniger
Für externe Verlinkungen können jetzt auch die BVL- und/oder EPPO-Codes als Suchbegriffe für die Kulturen und Schaderreger verwendet werden. Diese Zusatzfunktion resultiert aus den PS Info-Erweiterungen innerhalb des HortiSem-Projektes (www.hortisem.de).
Verwendung der Codes
Es gibt keine Veränderungen an der Link-Technik. Die Codes werden wie andere Suchbegriffe hinter die Parameter "kultur=" und "schaedling=" eingesetzt.
https://www.pflanzenschutz-information.de/suche?kultur=CODE&schaedling=CODE
z.B. Weißkohl (BRSOL) und Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) (PEROPA)
= https://www.pflanzenschutz-information.de/suche?kultur=BRSOL&schaedling=PEROPA
Der Vorteil an dieser Technik ist die eindeutige interne Zuordnung. Bei der Übergabe der botanischen/wissenschaftlichen oder deutschen Namen besteht die Möglicht, dass irrelevante Treffer gefunden werden (z.B. Kohl oder Kirschen).
Wo finden Sie die Codes?
In PS Info werden beide Codes (EPPO- und BVL) beim Überfahren des Kultur-und Schaderregernamens mit der Mouse ("Mousehover") angezeigt. Hinweis: Bei manchen Kulturen und Schaderregern konnten keine korrespondierenden Codes gefunden werden. In diesem Fall steht die Information und die Technik nicht zur Verfügung.
Die Code-Angaben in PS Info beruhen auf den Angaben von BVL und EPPO. Frei einsehbar über folgende Links:
- EPPO Global Database: https://gd.eppo.int/ (Kulturen und Schaderreger)
- BVL-PDF-Dokument "Kultur- und Objektgruppen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln": https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/psm_kulturen.pdf?__blob=publicationFile&v=9 (Kulturen)
Die BVL-Codes der Kulturen und Schaderreger werden zwischen PS Info und BVL intern abgeglichen. Eine Liste der BVL-Schaderreger-Codes steht aktuell nicht frei zur Verfügung.
Handbuch / Anleitung
Eine Anleitung für das Erstellen der externen Links steht in hortigate zum freien Download bereit: "Handbuch für externe Verlinkungen in das PS Info-System"
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne über das Kontaktformular zur Verfügung.
BVL-Fachmeldung: Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile veröffentlicht ▴ weniger
BVL-Fachmeldung vom 22.02.2023
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat im Bundesanzeiger die 8. Ergänzung zur Neufassung des Verzeichnisses regionalisierter Kleinstrukturanteile (BVL 22/02/10) vom 24. Januar 2023 veröffentlicht (https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?2). Damit ist die Aktualisierung für das Jahr 2023 abgeschlossen.
Bedeutung
Für die Anwendungssaison 2023 ist die Neufassung zu beachten. Bei zugelassenen Pflanzenschutzmitteln mit Anwendungsbestimmungen, die auf das Verzeichnis regionalisierter Kleinstrukturanteile verweisen, ist die entsprechende Eintragung der Gemeinde zu berücksichtigen, in der die zu behandelnde Fläche (auch anteilig) liegt.
In Gemeinden, die nicht ausreichend mit Kleinstrukturen ausgestattet sind, sind entsprechende zusätzliche Vorgaben aus einer Reihe von NT-Anwendungsbestimmungen zu beachten.
Dies betrifft 52,7 % der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland. Das JKI stellt dazu einen „Mapviewer“ (https://sf.julius-kuehn.de/mapviewer/vks) zur Verfügung. Mit diesem ist es möglich, deutschlandweit die Eintragung der Gemeinde nachzuvollziehen.
Das Verzeichnis wird zukünftig jährlich im Winter unter Berücksichtigung der Nachmeldung entsprechender anrechnungsfähiger Strukturen aktualisiert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://www.julius-kuehn.de/sf/ab/raeumliche-analysen-und-modellierung/kleinstrukturen-in-der-agrarlandschaft/
Zur BVL-Fachmeldung vom 22.02.2023
Weiterführende Links zu landesweiten Informationsdiensten
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