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GemüsebauAktuelle Meldungen
Widerruf der Zulassung von Floramite 240 SC in Obst- und Gemüsekulturen ▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 30. Juni 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Floramite 240 SC (Zulassungsnummer: 006823-00) mit dem Wirkstoff Bifenazat für Obst und Gemüsekulturen widerrufen. Diese Anwendungen sind ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig:
Anw.-Nr. |
Kultur(en) |
Schadorganismus |
Betroffene Gemüsekulturen: |
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006823-00/00-003 |
Zucchini, Aubergine, Gurke (Freiland) |
Spinnmilben |
006823-00/00-004 |
Tomate, Gemüsepaprika (Freiland) |
Spinnmilben |
006823-00/00-005 |
Zucchini (Gewächshaus) |
Spinnmilben |
006823-00/00-006 |
Gemüsepaprika, Tomate, Gurke, Aubergine (Gewächhaus) |
Spinnmilben |
Betroffene Obstkulturen: |
||
006823-00/00-001 |
Erdbeere (Freiland) |
Spinnmilben |
006823-00/00-002 |
Erdbeere (Gewächshaus) |
Spinnmilben |
006823-00/03-001 |
Himbeere, Brombeere (Gewächshaus) |
Spinnmilben, Gallmilben |
006823-00/03-002 |
Schwarze, Rote, Weiße Johannisbeere (Gewächshaus) |
Spinnmilben |
006823-00/04-001 |
Stachelbeere, Heidelbeere (Gewächshaus) |
Spinnmilben |
Hintergrund: Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/698 bestimmt, dass bei Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Bifenazat nur noch Anwendungen in nicht genießbaren Kulturen in dauerhaft errichteten Gewächshäusern zugelassen werden dürfen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 30.06.2022
AGIL-S: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in diversen Kulturen ▴ weniger
Das BVL hat neue Zulassungserweiterungen nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für AGIL-S (034107-00) in diversen Kulturen, gegen Gemeine Quecke, erteilt:
- Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete) (05-001)
- Erdbeere (05-002)
- Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (05-003)
- Lein (05-004)
- Möhre (05-005)
PROMAN nach Art. 53 in Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter ▴ weniger
Das BVL hat eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für PROMAN in Feldsalat gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland und Gewächshaus erteilt. Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage, vom 22.06.2022 bis zum 19.10.2022 (Feldsalat im Freiland) und vom 01.09.2022 bis zum 29.12.2022 (Feldsalat im Gewächshaus) erteilt. Die zugelassene Menge wurde auf 2.400 Liter begrenzt.
Apron XL nach Art. 53 in Buschbohne, Radieschen, Feldsalat, Spinat, Rucola, Frische Kräuter, Möhre und Bete (Rote, Weiße, Gelbe) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Apron XL (Wirkstoff Metalaxyl-M) in diversen Gemüsekulturen bekannt.
- I. Zur innergemeinschaftlichen Verbringung von gebeiztem Saatgut aus den Niederlanden nach Deutschland vom 24.05.2022 bis 21.09.2022, begrenzt auf 604 Liter für 16.617 ha Behandlungsfläche
- gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) und Falschen Mehltau (Frühbefall) in Beten, Buschbohnen, Feldsalat, Frische Kräuter, Radieschen, Rucola-Arten sowie Spinat
- gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) in Möhre
- II. Zur Aussaat von importiertem und in Deutschland gebeiztem Saatgut vom 08.07.2022 bis 04.11.2022, begrenzt auf 945 Liter für 31.978 ha Behandlungsfläche
- gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) und Falschen Mehltau (Frühbefall) in Beten, Buschbohnen, Feldsalat, Frische Kräuter, Radieschen, Rucola-Arten sowie Spinat
- gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) in Möhre
Zur BVL-Fachmeldung vom 25.05.2022
Spruzit Schädlingsfrei: Zulassungserweiterung in diversen Obst- und Gemüsekulturen sowie in Zierpflanzen ▴ weniger
Die W. Neudorff GmbH KG gibt die Erweiterung der Zulassung für Spruzit Schädlingsfrei (024780-00) bekannt.
- in Kernobst gegen
- in Süßkirschen und Sauerkirschen gegen
- in Brombeere und Himbeere gegen
- in Johannisbeerartiges Beerenobst gegen
- in Blumenkohl gegen
- in Grünkohl gegen
- in Zierpflanzen gegen
Minecto One: Zulassungserweiterung nach Art. 51 in Wurzel-u. Knollengemüse, Kopfkohle, Blumenkohle, Bundzwiebeln und Pflaumen ▴ weniger
Die Syngenta Agro GmbH gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für Minecto One (008589-00) bekannt.
- in Wurzel- und Knollengemüse gegen Kleine Kohlfliege (02-006)
- in Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) gegen Thrips und Weiße Fliege (02-004)
- in Blumenkohle gegen Weiße Fliege (02-005)
- in Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln) gegen Zwiebelthrips (02-007)
- in Pflaume gegen Pflaumenwickler (02-008)
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