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GemüsebauAktuelle Meldungen
NeemAzal-T/S: Zulassungserweiterung in Grünkohl und Chinakohl ▴ weniger
Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für NeemAzal-T/S (024436-00) bekannt.
- Chinakohl und Grünkohl gegen beißende und saugende Insekten im Freiland (05-001)
- Chinakohl und Grünkohl (Jungpflanzenanzucht) gegen beißende und saugende Insekten im Freiland (05-002)
Zulassungsverlängerungen diverser Mittel ▴ weniger
Das BVL gibt die Verlängerung der Zulassung folgender Pflanzenschutzmittel bekannt
Bis zum 29.02.2020
- COM 503 H GR (007821-00) sowie die Vergleichsprodukte
- Saracen (007767-00) sowie das Vergleichsprodukt Axclean (-60)
Bis zum 31.03.2020
Bis zum 31.07.2020
- Mildicut (005159-00)
Proman: Notfallzulassung nach Art. 53 in Feldsalat ab dem 20.02.2019 für 120 Tage ▴ weniger
Das BVL und die Fachgruppe Gemüsebau geben die Notfallzulassung nach Art. 53 der Verordnung (EG) für Proman in Feldsalat gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) im Freiland und Gewächshaus bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 20.02.2019 bis zum 19.06.2019 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 1.200 Liter beschränkt, ausreichend für 1.200 ha Behandlungsfläche.
BVL-Fachmeldung: Stielmus gehört nun zur Kulturgruppe Blattkohle ▴ weniger
Stielmus gehört nun zur Kulturgruppe Blattkohle
Stielmus ist bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab sofort der Kulturgruppe der Blattkohle zugeordnet. Das bedeutet: Pflanzenschutzmittel, die zur Anwendung an Blattkohlen und der nächsten übergeordneten Gruppe „Kohlgemüse“ zugelassen sind, dürfen ab jetzt auch in Stielmus eingesetzt werden.
In der Kulturgruppensystematik wird die bisherige Einordnung von Stielmus in die Kulturgruppe Blattgemüse aufgehoben. Bei bestehenden Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln für Stielmus wird in den betroffenen Indikationen neben der Kulturgruppe Blattgemüse die Kultur Stielmus zusätzlich genannt. Dies gilt auch für Zulassungen in der übergeordneten Kulturgruppe „Blattgemüse und frische Kräuter“. Bei Zulassungsanträgen, die noch bearbeitet werden, wird die Umgruppierung bei der laufenden Bewertung berücksichtigt.
Durch die Änderung stimmt nun die Systematik zweier Rechtsbereiche besser überein: einerseits die Kulturgruppen bei der Pflanzenschutzmittel-Zulassung und andererseits die Erzeugnisgruppen bei der Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten (Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des europäischen Parlaments und des Rates über Rückstandshöchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und deren Extrapolationsmöglichkeiten).
Zur BVL-Fachmeldung vom 06.02.2019
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